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Neue Energieeffizienz-Vorschriften für elektrische Heizkörper in der Schweiz (EnEV 2025)
Neue Energieeffizienz-Vorschriften für elektrische Heizkörper in der Schweiz (EnEV 2025)

SCDI distribue du matériel de chauffage électrique et accompagne de nombreux électriciens en Suisse. Nous sommes spécialisés dans ce domaine depuis 1971 et suivons de près l’évolution des lois suisses et européennes.

Cet article a pour objectif d’informer les installateurs, ainsi que le grand public sur les nouveautés introduites par la nouvelle ordonnance fédérale sur les exigences relatives à l’efficacité énergétique (OEEE, RS 730.02).

Notre focus porte sur le chauffage électrique décentralisé, c’est-à-dire les radiateurs électriques.

Eine harmonisierte Gesetzgebung zwischen der Schweiz und der EU

Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, passt sie ihre Gesetzgebung an europäische Vorschriften an, um eine Harmonisierung der Standards zu gewährleisten. Beispielsweise basieren die bekannten Energieetiketten auf europäischen Normen.

Elektroheizkörper unterliegen gleichzeitig:

  • Der EU-Verordnung 2024/1103 (in Kraft seit April 2024, FR, EN, DE)
  • Der Schweizer Energieeffizienzverordnung vom 1.7.2025 (OEEE, rapport explicatif)

Was sich am 1. Juli 2025 ändert

Seit dem 1. Januar 2024 wurden die Anforderungen an die Energieeffizienz bereits verschärft, insbesondere für elektrische Heizkörper und Boiler.

Ab dem 1. Juli 2025:

  • Steigt die minimale saisonale Energieeffizienz (η) von 39 % auf 49,5 %.
  • Ändert sich auch die Berechnungsmethode: Ein und dasselbe Gerät kann je nach Berechnungsdatum (vor/nach dem 1. Juli) unterschiedliche Werte erreichen.

Und was ist mit elektrischen Handtuchheizkörpern?

Elektrische Handtuchheizkörper fallen ebenfalls unter die Ökodesign-Anforderungen der EU-Verordnung 2024/1103, die in der Schweiz über die EnEV übernommen wurde.

Sie müssen eine minimale saisonale Energieeffizienz erreichen (berechnet nach denselben Prinzipien wie bei klassischen Heizkörpern) :

  • ≥ 46,0 % für Geräte mit mehr als 250 W Leistung
  • ≥ 42,1 % für Geräte zwischen 60 W und 250 W
  • ≤ 60 W: nur erlaubt, wenn sie über eine automatische Abschaltung nach max. 6 Stunden verfügen

Die Leistung muss auf Basis der deklarierten Heizleistung bewertet werden.

Wie wird die Energieeffizienz berechnet?

Jeder Elektroheizkörper startet mit einem Basiswert von 75 %. Zusatzpunkte werden je nach eingebauten Funktionen vergeben (z. B. Wochenprogrammierung, Fenster-offen-Erkennung usw.). Beispiel: +15 % für Wochenprogrammierung, +2 % für Präsenzmelder, +2 % für Konnektivität usw. Diese Funktionen müssen in der Bedienungsanleitung aufgeführt sein. Beim Heizkörper Novium ergibt dies eine Endeffizienz von 98 %.

Das allein genügt aber nicht: Es muss auch der Wirkungsgrad der Stromerzeugung berücksichtigt werden (Primärenergie → Endenergie).

Thermische Kraftwerke (Öl, Kohle, Gas, Atom) haben im Schnitt nur einen Wirkungsgrad von 35–40 %. Erneuerbare Energien (Wasser, Sonne, Wind) erreichen nahezu 100 %.

Der durchschnittliche europäische Umrechnungsfaktor wurde 2025 von 2,5 auf 1,9 gesenkt – dank des wachsenden Anteils erneuerbarer Energien. Unser Strom wird zunehmend sauberer.

Die zuvor errechnete Effizienz (z. B. 98 %) muss also durch 1,9 geteilt werden.

Beispiel Novium Nativ : 98 % ÷ 1,9 = 51,6 % → Heizkörper entspricht den neuen Anforderungen (≥49,5 %).

Alle unsere Heizkörper sind konform

Bei SCDI haben wir leistungsschwache Geräte aus dem Sortiment entfernt. Alle derzeit angebotenen Heizkörper entsprechen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Die Bedienungsanleitungen werden aktualisiert, sobald wir die neuen Versionen von den Herstellern erhalten.

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